Pferdetransport


Mit der Änderung im Strassenverkehrsgesetz bzw. mit dem Ende der Umsetzungsfrist entstanden Verwirrungen bezüglich Pferdetransport. Es geht vor allem um die Frage, wann dieser    gewerbsmässig und damit bewilligungspflichtig ist. Dieser Artikel gibt Antwort

Aufgrund der in letzter Zeit verwirrenden Diskussion die Modalitäten/Vorschriften den Transport von Pferden betreffend ist folgendes festzuhaltenDer Transport des eigenen Pferdes, sowie Transport eines fremden Pferdes ist bewilligungsfrei gestattet, wenn kein Entgelt dafür verlangt rsp erhalten wird (auch kein Entgelt für Benzinunkosten, Einladung zum Mittagessen, Flasche Wein etc) Voraussetzung ist eine fachspezifischer Berufsabschluss, eine Lizenz oder Brevet, mehrjährige Erfahrung in der Pferdehaltung (Nachweis?) Wer durch den Transport eines Pferdes ein Entgelt erhält oder einen wirtschaftlichen Gewinn erzielt (= gewerbsmässig), braucht einen Befähigungsausweis für den gewerblichen Pferdetransport.

Transporte über die Grenze

Die Verordnung EG Nr. 1/2005 vom Dezember 2004  Verordnung (EG) Nr. 1255/97 spricht ausdrücklich von einem direkten oder indirekten Gewinn als Unterstellungsvoraussetzung unter die    Verordnung (Art 12). Art 21 dieser Verordnung sieht  ausdrücklich Ausnahmen von dieser Verordnung für registrierte Equiden zur Teilnahme an Wettbewerben, Rennen und kulturellen    Veranstaltungen, auch aus Drittländern, vor. Hobbyreiter brauchen deshalb in der Regel keine Bewilligung. Explizit wird im Handbuch Tiertransporte (Vollzugshinweis zur Verordnung EG Nr. 1/2005 vom 11.2.2009) festgehalten, dass bei    Amateurreitern- auch wenn sie bisweilen grössere Preisgelder erhalten - davon ausgegangen wird, dass sie ihren Sport per Definition nicht als Beruf ausüben und somit nicht von eine    wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen sei. Anders bei Ausbildungs- und Turnierställen.

Achtung: Bei als Lieferwagen eingelösten Fahrzeugen wird generell von gewerbsmässigkeit ausgegangen! Selbstverständlich gelten die sonstigen veterinärrechtlichen Vorschriften (Gesundheitszeugnis Fahrzeitbeschränkung etc.) für den Transport über die Grenze. 

Fazit

Das Transportieren von eigenen Pferden und Pferden von Drittpersonen ist bewilligungsfrei, sofern man über eine entsprechende Qualifikation (Berufsausbildung/Brevet/Lizenz/langjährige Erfahrung)    verfügt und man durch den Transport kein Entgelt oder keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Für Fahrten über die Grenze gelten die gleichen Vorgaben, wobei  beim    Grenzübertritt   die veterinärrechtlichen Vorschriften (neben den Zollvorschriften) berücksichtigt werden müssen.

Diese Informationen entsprechen unserem neuesten Erkenntnisstand. Wir übernehmen aber keine Haftung für die rechtliche Verbindlichkeit, da es insbesondere im EU Recht  immer wieder    Änderungen geben kann.

Februar 2018/ Gabriella Ess